Antragsverfahren

Hinweise zum Antragsverfahren

Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.
Für die Entgegennahme von Förderanträgen und für die Betreuung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig.
Die jeweiligen Adressen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de oder können Sie unter der gebührenfreien AFBG-Hotline 0800/622 3634 telefonisch erfragen.

Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Behörde benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel acht Wochen.

Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Formblätter für die Beantragung bietet beispielsweise das "Bundesministerium für Bildung und Forschung" zum Download an:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

Sie erhalten diese Unterlagen auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung in den jeweiligen Bundesländern:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php

Welche Formblätter und Nachweise sind für die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG erforderlich?

Bei Teilzeitmaßnahmen:
Formblatt A (Antrag)
Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert)
Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes/der fachpraktischen Arbeit)
Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)

Bei Vollzeitmaßnahmen:
Formblatt A (Antrag)
Anlage 1 zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen)
Anlage 2 zum Formblatt A (Einkommenserklärung der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners)
Anlage 3 zum Formblatt A (Zusatzblatt für Ausländerinnen/Ausländer)
Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert)
Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase) während der Dauer der Fortbildung)
Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes/der fachpraktischen Arbeit)
Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)

Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners: Formblatt D

Seit dem 01. August 2016 sind die Länder verpflichtet, eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. Zur Erleichterung der Auffindbarkeit der entsprechenden Angebote, sind diese hier verlinkt:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-online-stellen-1709.html