Bildungsprämie
Finanzielle Anreize vom Staat
Durch die Bildungsprämie will die Bundesregierung den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Durch finanzielle Anreize sollen Erwachsene zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Die Bildungsprämie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein, zur Förderung individueller, beruflicher, nicht-betrieblicher Weiterbildung.
Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500,- € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,- € (oder 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden.
"Bitte beachten Sie: Prämiengutscheine können in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Personen gibt es Landesprogramme, die teurere Weiterbildungen fördern."
Spargutschein/Weiterbildungssparen
Der Spargutschein bzw. as Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Aus den Sparverträgen können Arbeitnehmer Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 20.000,- € (oder 40.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung) hat.
Wie können Sie die Bildungsprämie beantragen?
- Sie suchen vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühre in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat 316 "Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF"
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Internet: http://www.bildungspraemie.info/
Service-Telefon: 0800-2623-000
E-Mail: http://www.bildungspraemie.info/kontakt-12.php
Beratungsstellen: http://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php