Bildungskredit

Staatlicher Bildungskredit

Der sog. Bildungskredit wird als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zusätzlich oder neben dem BAföG angeboten. Vergeben wird der Bildungskredit vom Bund in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden angeboten. Die Vergabe des staatlichen Bildungskredites ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Berechtigt sind beispielsweise Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden. Bei der Kreditvergabe ist der Nachweis erforderlich, dass ein bestimmter Betrag unmittelbar für einen besonderen Bildungsaufwand benötigt wird.
Der Bildungskredit wird unabhängig vom eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem der Eltern oder des Ehepartners vergeben.
Der Kredit kann für maximal zwei Jahre und mit einer maximalen monatlichen Auszahlung von 300 Euro gewährt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 7.200 Euro.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln oder im Internet unter www.bundesverwaltungsamt.de.
Weitere Informationen zum Thema "Bildungskredit" finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php oder auf den Seiten www.bildungskredit.de und www.kfw-foerderbank.de.

Wer die Voraussetzungen für den Bildungskredit nicht erfüllt, kann möglicherweise den zinsgünstigen Studienkredit der "KfW-Förderbank" in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zum Thema Studienkredit erhalten Sie über den nachstehenden Link: Studienkredit