Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung für berufliche Bildung

Sie sind jung, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und gehören zu den erfolgreichen Nachwuchskräften? Und jetzt möchten Sie eine Fortbildung absolvieren? Dann ist für Sie das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ genau richtig.
Das Programm wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen.
Es wird angestrebt, begabte junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Auftrag betreut die "Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium, und zwar gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland.

Bei diesen zuständigen Stellen können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Kurses Ihrer Wahl beantragen. Ihr Vorteil:
Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Vermögens oder eventueller Unterhaltsansprüche geleistet. Außerdem brauchen Sie Ihr Stipendium nicht zurückzuzahlen!

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7200 Euro erhalten.
Zuschüsse können Sie erhalten für: Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmittel, Prüfungskosten. Weiterhin können Sie einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme erhalten.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen.
Hierzu gehören beispielsweise: Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Sie können kein Weiterbildungsstipendium erhalten:
für allgemeinbildende Abschlüsse wie Schulabschlüsse,
für weltanschaulich orientierte Kurse,
für eine Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung,
wenn Sie bereits über einen akademischen Abschluss verfügen,
für ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium (s. Aufstiegsstipendium),
für Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Für das Weiterbildungsstipendium müssen Sie eine besondere beruflich Qualifikation nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie:
durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten,

oder

durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Gibt es eine Altersbeschränkung?
Ja. Sie müssen jünger als 25 Jahre sein. Aber es gibt Ausnahmeregelungen:
Auf das Aufnahmealter können maximal drei Jahre angerechnet werden.

Kein Stipendium bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis!
Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist nicht ausreichend.

Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich!
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben.
Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumantrages zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie weitere Infos im Internet:
Allgemeine Informationen sowie Antragsformulare zum Download:
www.begabtenfoerderung.de

Vertiefende Informationen:
„Richtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
http://www.bmbf.de/foerderungen/17657.php


Achtung!
Unbedingt beachten, damit Ihr Anspruch nicht verfällt:
Sie sollten vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu Ihrer zuständigen Stelle aufnehmen, das Stipendium beantragen und die Zusage abwarten. Für einen Kurs, an dem Sie bereits teilnehmen, erhalten Sie kein Stipendium.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Weiterführende Informationen erhalten Sie daher in der Kategorie Studienfinanzierung/Stipendien