Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in den Bundesländern


In welchen Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für den Seminarbesuch?

In 12 von 16 Bundesländern besteht die Möglichkeit, für den Besuch der Seminare Bildungsurlaub zu beantragen. Sie dürfen bis zu 5 Tage pro Jahr Bildungsurlaub nehmen. Dabei können maximal 5 Tage aus dem Vorjahr mit angerechnet werden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer/in aus einem der 12 Bundesländer mit bestehendem Bildungsurlaubsgesetz bzw. Weiterbildungsgesetz tätig sind, können Sie dort Bildungsurlaub beantragen. Wenn kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden ist, wie z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg, ist Bildungsurlaub über betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen möglich; sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef.

Baden-Württemberg
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Bayern
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Berlin
Einzelanerkennung der Seminare, Bedingungen: Offen für alle Arbeitnehmer, Veröffentlichung im zentralen Bildungsserver.

Brandenburg
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; 5-tägige Seminare; Trägersitz im Land.

Bremen
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; 5-tägige Seminare; Trägersitz im Land – Anerkennung aus anderen Bundesland möglich.

Hamburg
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; 5-tägige Seminare; Einzelanerkennung der Seminare, Trägerbericht.

Hessen
5-tägige Seminare, Anerkennung von Trägern außerhalb Hessens möglich.

Mecklenburg-Vorpommern
5-tägige Seminare, Anerkennung von Trägern außerhalb des Landes möglich.

Niedersachsen
mindestens 3- bis 5-tägige Seminare, Anerkennung von Trägern außerhalb des Landes möglich.

Nordrhein-Westfalen
5-tägige Seminare, Aufwendiges Anerkennungsverfahren. Anerkennung von Trägern außerhalb des Landes ausgeschlossen.

Rheinland-Pfalz
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; 3- bis 5-tägige Seminare; Anerkennung von Trägern außerhalb des Landes möglich, bei Anerkennung in anderem Bundesland vereinfachtes Verfahren.

Saarland
5-tägige Seminare, Träger muss Sitz und Arbeitsbereich im Land nachweisen.

Sachsen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Sachsen-Anhalt
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; 5-tägige Seminare; Trägersitz im Land. Trägeranerkennung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung.

Schleswig-Holstein
5-tägige Seminare, Träger muss Sitz und Arbeitsbereich im Land nachweisen.

Thüringen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die folgenden für Sie zuständigen Stellen der einzelnen Länder [...mehr]