BFD-Bundeswehr

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Es ist klar: Während Sie „beim Bund“ sind, als Grundwehrdienstleistender oder Soldat auf Zeit, geht es in Wirtschaft und Technik mit Rasanz weiter. Für Sie kommt es darauf an, Schritt zu halten und den Anschluss nicht zu verlieren.

Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse
zur Verbesserung der Allgemeinbildung.

Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen.
Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.