Rheinland-Pfalz

Qualischeck Rheinland-Pfalz

Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte sind zentrale Ansatzpunkte in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz.
Die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen wird durch das Angebot des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäische Sozialfonds geförderten QualiScheck unterstützt.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.

Beachten Sie:
Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Förderhöhe und weitere Informationen

Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Gebühren erst nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt und Sie für die Lehrgangsdauer in Vorkasse treten müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) • Rheinallee 97-101 • 55118 Mainz
QualiScheck-Servicenummer (kostenfrei) 0800 / 5 888 432 • Internet: www.qualischeck.rlp.de