Arbeitgeberförderung
Betriebliche Förderung von Weiterbildung
Weiterbildung ja, aber bitte keine Arbeitszeitausfälle: Viele Personalverantwortliche sind der Meinung, dass Weiterbildung wichtig ist, möchten jedoch keine oder nur wenige Arbeitszeitausfälle hinnehmen. Der Vorteil
einer Weiterbildung liegt für den Arbeitgeber auf der Hand.
Deshalb: Wer sich für eine Weiterbildung interessiert und nicht weiß, wie sie/er es finanzieren kann, sollte auch darüber nachdenken, mit dem Personalverantwortlichen zu sprechen. In Zeiten des lebenslangen Lernens hat nicht nur der Arbeitnehmer einen Vorteil von dem zusätzlichen Wissen, sondern auch der Arbeitgeber profitiert von dem gewonnenen Know-how. Mit Sicherheit wird er den Einsatz zu schätzen wissen.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Arbeitgeber ist natürlich, dass Ihr angestrebtes Bildungsziel eineVerbindung zu Ihrem Beruf aufweist und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben.
Ein weiterer Anreiz für Ihren Arbeitgeber die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme
steuerlich geltend zu machen.
Die Höhe der Förderung ist breit gefächert. Während manch ein Arbeitgeber die gesamten Ausbildungskosten übernimmt, gibt es wiederum andere, die Ihnen einen Zuschuss geben. Vereinzelt gibt es auch anstatt einer finanziellen Unterstützung lediglich bestimmte Zeiten, in denen man freigestellt wird.
Auch ist die Höhe der Förderung teilweise an bestimmte Vereinbarungen geknüpft, zum Beispiel Dauer der Ausbildung, Abschluss und/oder Nutzen für die Firma.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten lassen sich all diese Fragen klären!