Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können einen
Bildungsscheck mit einem Zuschuss von bis zu 70 % erhalten.
Wie hoch ist der Bildungsscheck
Der Bildungsscheck auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels hat eine Höhe von bis zu 70 % der Lehrgangskosten. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss mindestens 6 Wochen vor Beginn beantragt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen
- im laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
- nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
- sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
- keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm
- "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
- sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck
- eingesetzt werden soll.
Achtung: Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine
Bezahlung der Weiterbildung erfolgen!
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Haus S • Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 • 14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 866-0 • Fax: 0331 / 866-5108
oder im Internet unter
http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de